Konformität mit der REACH-Verordnung (Chemikalienverordnung) der Europäischen Union
Zur Einhaltung der in Artikel 33 der REACH-Verordnung festgelegten Forderungen in Bezug auf die Informationspflicht bei besonders Besorgnis erregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern), wenn sofern diese Substanzen in Konzentrationen von mehr als 0,1 % Gewicht nach Gewicht (w/w) anwesend vorhanden sind, verlangen wir von unseren Lieferanten die Bekanntgabe von detaillierten Informationen bezüglich SVHC beiin den an uns gelieferten Komponenten oder Produkten. Derzeit sind solche Informationen in Bezug auf die chemischen Substanzen in den meisten Komponenten sehr beschränkt; der Prozess der Informationsbeschaffung ist jedoch im Gange. Nachstehend finden Sie eine Zusammenstellung von besonders Besorgnis erregenden Stoffen, die möglicherweise in von Avid gekauften Produkten enthalten sein könnten.
REACH (“Regulation (EC) No 1907/2006 Substance Report“) [pdf, 41 KB]
Die nachfolgend aufgeführten Substanzen sind möglicherweise in diesem Produkt in einem Maß enthalten, das über dem zulässigen Schwellenwert von 0,1 % Gewicht nach Gewicht liegt.
|
Avid Video-Produkte – Kabel |
||
|
Bezeichnung des Stoffs |
CAS-Nr. |
EC No. |
|
Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP) |
117-81-7 |
204-211-0 |
REACH
HaftungsausschlussSämtliche im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen wurden von Avid nach bestem Wissen und Gewissen im Zeitpunkt der Veröffentlichung gegeben. Die Bekanntgabe dieser Details erfolgt allein zum Zwecke der Information. Avid veröffentlicht diese Informationen ohne jegliche Gewährleistung ausdrücklicher oder stillschweigender Art, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Gewährleistungen für einen bestimmten Zweck. Avid kann keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass der Inhalt frei von Fehlern oder Auslassungen ist.
